Unsere AGB und Information nach dem §5 E-Commerce Gesetz
ECG
Firmenname | The Net Integrated Systems EDV Dienstleistungs- GesmbH | |
Anschrift | Operngasse 17-21/1/9 - 1040 Wien | |
Telefon | +43 1 33 26 555 | |
office@thenet.at | ||
Postadresse | Operngasse 17-21/1/9 - 1040 Wien | |
Firmenbuch | 184761h | |
UID | ATU51495001 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
Unseren Leistungen und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind selbst dann
nicht bindend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Wenn im einzelnen nicht anders geregelt, gelten die „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligung von Softwareprodukten – empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung“ in der jeweils letztgültigen Fassung.
2.
Vertrag
Alle Angebote sind freibleibend. Die bindende Bestellung des Kunden
kommt durch Unterzeichnung des Angebots oder eines Vertrages zustande. Die Annahme
der
Bestellung durch „The Net – EDV Integrated Systems GesmbH“ erfolgt
durch Gegenzeichnung des Vertrages oder durch Leistungserbringung bzw.
Auslieferung
an den Kunden.
3. Wartungsvereinbarungen
Wartungsvereinbarungen sind eigenständige Vereinbarungen, welche von unseren
AGB abweichen können, festgelegt ist nur der Kündigungsschutz, und
die Zahlungsmodalitäten (Punkt 4.1).
Die Kündigung (seitens des Kunden) einer Wartungsvereinbarung kann nur quartalsweise erfolgen, und muss bis spätestens 21 Tage vor Quartalswechsel bekannt gegeben werden.
Die Kündigung seitens „The Net …“ kann bei Verstößen gegen die Vertragsvereinbarung, bei Zahlungsverzug (Punkt 4.1), bei Firmenauflösung oder bei äußeren nicht kontrollierbaren Einflüssen (Katastrophen) ebenso quartalsweise –ohne Angabe von Gründen erfolgen. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen muss ebenso von „The Net ...“ bis spätestens 21 Tage vor Quartalsende bekannt gegeben werden.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer. Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Die Preise verstehen
sich ab Geschäftssitz von „The Net ...“. Die Kosten von allfälligen
Datenträgern, Versandkosten, Gebühren etc. werden gesondert in
Rechnung gestellt.
4.1
Normalarbeitszeit / Überstundenzuschläge
Werden Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Normalarbeitszeit
(Mo – Fr: 9:00 –17:00 Uhr) erbracht, so wird der Überstundenzuschlag
mit
+50%
für Mo – Fr: 6:00 – 9:00 Uhr und 17:00 – 20:00
Uhr & Samstage
+100% für Mo – Sa: 20:00 – 6:00 Uhr, Sonntage und Feiertage
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Preis von pauschalierten Dienstleistungen basiert auf Durchführung in der Normalarbeitszeit. Fallen auf Kundenwunsch Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit an, so werden für diese Zeiten die entsprechenden Überstundenzuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.2 Pauschalierte Leistungen
Abweichend von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand,
der nicht von „The Net ...“ zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem
Anfall verrechnet. Wird bei pauschalierten Schulungen der vorgesehene Zeitrahmen
um mehr als 20% überschritten, so werden die darüber hinausgehenden
Zeiten zum aktuellen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Sind
pauschalierte Schulungen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Installation
abgeschlossen, so kann „The Net ...“ für die ab dem 7. Monat
erfolgte Tätigkeiten eine Preisanpassung an die aktuell gültigen
Listenpreise vornehmen.
4.3 Abrechnung nach Zeitaufwand
Leistungen beim Kunden werden in begonnenen halben Stunden
abgerechnet, telefonische Hilfestellungen in Einheiten von 15 Minuten.
Bei telefonischer Hotline für
Kunden ohne Hotlinevereinbarung wird zusätzlich zum Zeitaufwand eine
Bereitstellungsgebühr zur Abdeckung der Fixkosten verrechnet. Diese
Bereitstellungsgebühr kommt je Kalendermonat nur einmal zur Verrechnung.
4.4 Wartezeit
Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass seine zu schulenden Mitarbeiter
zu den vereinbarten Schulungsterminen freigestellt sind und daher keine Unterbrechungen
bzw. Störungen der Schulung erfolgen. Durch den Auftraggeber zu verantwortende
Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
4.5 Fahrtspesen
Fahrtspesen für Anfahrt mit Kfz innerhalb Österreichs werden gemäß gültiger
Preisliste mit Spesenpauschale nach Entfernung abgerechnet, ansonsten nach
Aufwand (Fahrtzeit zum jeweils gültigen Tarif – aus Preisliste,
KM-Geld und Diäten zum amtlichen Satz, sonstige Fahrtspesen).
4.6 Sonstige Spesen
Andere Spesen (Telefon, Fax, Diäten, Nächtigungskosten etc.) werden
nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Aufzeichnungen von „The Net ...“ zählen
als Nachweis.
4.7
Rückgabe,
Storno
Bei von „The Net ...“ akzeptierter Retournierung bzw. Stornierung
von bestellten Produkten bzw. Leistungen wird eine Stornogebühr von 10%
des ursprünglichen Rechnungsbetrages verrechnet.
5. Zahlung
Die von „The Net ...“ gelegten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungseingang
fällig und ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar. Bei Aufträgen, die
mehrere Einheiten (z.B. Programme, Schulungen, Hardwarekomponenten) umfassen,
ist „The Net ...“ berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit
oder Leistung Rechnung zu legen. Laufende Lizenzgebühren, Wartungsverträge
und Hotlinegebühren werden im vorhinein bzw. über Abbuchungsauftrag
(Bankeinzug) verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe
von 10% p.a. und Anwaltskosten in Rechnung gestellt, die sofort fällig
sind.
5.1 Zahlungsverzug bei Wartungsvereinbarung
Bei Zahlungsverzug einer laufenden Wartungsvereinbarung erlöschen die
jeweils festgelegten Verpflichtungen von „The Net …“ mit
sofortiger Wirkung, und kommen erst nach Erhalt des ausständigen Betrags
wieder zum Tragen. In der Zeit eines “stillgelegten“ Vertragsverhältnisses,
gelten unsere zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Tarife. Bleibt die Bezahlung
einer Wartungsvereinbarung länger als 3 Monate ausständig erlischt
diese und muss neu verhandelt werden. Die Schuld der Wartungsvereinbarung gilt
jedoch nicht als erloschen und wird zur Gänze eingefordert (letzte Zahlung
+ verstrichene Zeit max. 3 Monate).
6. Urheberrecht, Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen
(Programme, Dokumentationen etc.) stehen je nach Lizenzvorschriften „The Net ...“ bzw. seinen
Lizenzgebern oder dem Endkunden zu. Der Auftraggeber erhält bei Individualprogrammierung
ausschließlich das Recht, die Lizenzprogramme nach Bezahlung des vereinbarten
Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag
spezifizierte Hardware, im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für
die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen und gemäß anderer
im Vertrag vereinbarter Beschränkungen zu verwenden.
Bei Lizenzprodukten von Dritten Anbietern gelten die jeweiligen Lizenzrechte dieser. Der Kunde ist selbst für die Richtigkeit und die ausreichende Lizenzierung aller seiner im Betrieb genutzten Softwareprodukte verantwortlich. „The Net …“ steht jedem Kunden gerne bei Lizenzfragen aller Art mit Rat und Tat zur Seite. Als Microsoft Certified Partner und Handelspartner der meisten namhaften Softwarehersteller, sehen wir uns zwar nicht für die Richtigkeit der Arbeitsplatzlizenzierung, aber für die richtige Beratung unserer Kunden, um Lizenzprobleme zu vermeiden, verantwortlich.
7. Gewährleistung
7.1 Lizenzprogramme mit Spezifikation (Individualsoftware)
„
The Net ...“ gewährleistet die Übereinstimmung der Lizenzprogramme
mit den bei Versand gültigen und dem Kunden überlassenen Spezifikationen.
Soweit Gegenstand des Auftrags die Änderung oder Ergänzung bereits
bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung
oder Ergänzung.
Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
7.2 Lizenzprogramme ohne Spezifikation
Die Gewährleistung von „The Net ...“ beschränkt sich
auf die Übereinstimmung mit der Produktinformation.
7.3
Lizenzprogramme – gemeinsame
Bedingungen
„
The Net ...“ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen
den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl
zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen
werden kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder
dass alle Programmfehler behoben werden können.
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Programmabnahme (bei Individualsoftware) bzw. ab Lieferung (bei Standardsoftware).
8. Dienstleistungen
„
The Net ...“ gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung
der vereinbarten Leistungen.
9. Handelsware
Für von „The Net ...“ vermittelte bzw. verkaufte Produkte
Dritter gelten jeweils deren Lizenz-, Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen.
10. Beigestellte Produkte
Die Installierbarkeit der vom Kunden beigestellten Produkte, deren
Funktionalität
und Wechselwirkung mit anderen Komponenten wird von der Gewährleistung
grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Haftung
„
The Net ...“ haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz
von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen,
Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen „The
Net ...“ ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist
Wien.
Zahlbar und klagbar in Wien.
The Net - Integrated Systems EDV-Dienstleistungs-GmbH.